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Überarbeitete Förderrichtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz"

Beschluss vom 12.05.2009

 

Überarbeitete Förderrichtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz"

Die Förderrichtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" des Freistaat Sachsen wurde überarbeitet. Angepasst sind die Förderhöhen und die förderfähigen Maßnahmen. Ein Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. 

Die Förderhöhen wurden für Regelvorhaben auf 35 vom Hundert angehoben. Des Weiteren wird eine Bonusförderung von 10 vom Hundert für Kommunen bei Programmteilnahme am European Energy Award® oder bei Vorlage eines ganzheitlichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes gemäß RL EuK/2007 gewährt. Eine Bonusförderung von 10 vom Hundert erhalten Unternehmen bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses.

Regelvorhaben sind beispielsweise:

  • Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung
  • Wärmerückgewinnung
  • Sorptions- oder verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen
  • Energieeffiziente elektrische Antriebe, Pumpen und Verdichter
  • Energieeffiziente Fertigungsverfahren
  • Innenraum- und Straßenbeleuchtung
  • Nahwärmenetze, Wärme und Kältespeicher

Für Modellvorhaben kann eine Förderung von bis zu 75 vom Hundert und für Verbundvorhaben bis zu 50 vom Hundert gewährt werden.

Verbundvorhaben sind beispielsweise:

  • Biomassenutzung in größeren Heizwerken (ab 100 kW)
  • Innovative Klimatisierung mit Erdwärme
  • Blockheizkraftwerke auf Basis Pflanzenöl

Für die Nutzung erneuerbarer Energien, effiziente KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplung) sowie effiziente Heizkessel wird eine Festbetragsförderung gewährt.

Diese beträgt für:

  • kombinierte Solarthermieanlage mit Heizunterstützung bis zu 100 €/m² Bruttokollektorfläche (kombinierbar mit Bafa-Förderung)
  • Pelletkessel bis zu 34 €/kW (kombinierbar mit Bafa-Förderung)
  • Photovoltaik 250 €/kWp bis 15 kWp (Bürgerkraftwerke 500 €/kWp bis 100 kWp)
  • Wohnraumlüftungsanlagen 25 €/m² Wohnfläche
  • Heizkesseltausch 1.250 € (für Kessel die keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und die Brennwerttechnik noch nicht nutzen; nicht kombinierbar mit Bafa-Kesseltauschbonus)
  • KWK-Anlagen je nach Größe und Technologie  
  • Passivhäuser Neubau 100 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP) und Sanierung mit Passivhauskomponeten 130 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP) 

Ab sofort sind kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke und Wohnungsgesellschaften mit bis zu 30 vom Hundert förderfähig.

Die SAENA berät auf fachlicher Ebene über die Möglichkeiten und Modalitäten innerhalb der Richtlinie.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -. Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie unter www.sab.sachsen.de.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetpräsenz des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de    

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Stand: 13.05.2009, 14:30 Uhr.

 

Bewilligungsstelle





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