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Höhere Fördersätze bei Richtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" (RL EuK/2007) in Sachsen

12. Mai 2009 - Höhere Fördersätze bei Richtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" (RL EuK/2007) in Sachsen

Die Förderrichtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" des Freistaat Sachsen wurde überarbeitet. Sowohl die Förderhöhen als auch die  förderfähigen Maßnahmen wurden angepasst. Unterschieden wird zwischen Regelförderung, Verbundvorhaben, Modellvorhaben und Festbetragsförderung. Ein Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.


Die Förderhöhen wurden für Regelvorhaben auf bis zu 35 vom Hundert angehoben. Besonders interessant für Unternehmen ist die Bonusförderung von 10 vom Hundert, die bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses gewährt wird.

Regelvorhaben sind beispielsweise investive Maßnahmen, die bei der Energieeffizienzprüfung mit dem Sächsischen Gewerbeenergiepass vorgeschlagen werden, wie:

  • Energieeffiziente Fertigungsverfahren
  • Energieeffiziente elektrische Antriebe, Pumpen und Verdichter
  • Wärmerückgewinnung
  • Innenraum- und Straßenbeleuchtung 
  • Nahwärmenetze, Wärme und Kältespeicher
  • Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung 
  • sorptions- oder verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen 


Für Modellvorhaben und Verbundvorhaben bis zu 50 vom Hundert gewährt werden.

Verbundvorhaben sind beispielsweise:

  • Biomassenutzung in größeren Heizwerken (ab 100 kW)
  • Innovative Klimatisierung mit Erdwärme 
  • Blockheizkraftwerke auf Basis Pflanzenöl


Für die Nutzung erneuerbarer Energien, effiziente KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplung) sowie effiziente Heizkessel wird eine Festbetragsförderung gewährt.

Diese beträgt für: 

  • kombinierte Solarthermie mit Heizungsunterstützung bis zu 100 €/m² Bruttokollektorfläche
    (kumulierbar mit Bafa-Förderung, Kumulierbarkeit mit KfW-Förderung in Klärung)
  • Pelletkessel mit bis zu 34 €/kW (kombinierbar mit Bafa-Förderung)
  • Photovoltaik 250 €/kWp bis 15 kWp
  • Heizkesseltausch 1.250 €
    (Kessel, die weder gesetzlicher Austauschpflicht unterliegen und bisher noch eine Brennwerttechnik nutzen; nicht kombinierbar mit Bafa-Kesseltauschbonus)
  • KWK-Anlagen je nach Größe und Technologie
  • Passivhäuser Neubau 100 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP) und Sanierung mit Passivhauskomponeten 130 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP) 

Ab sofort sind kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke und Wohnungsgesellschaften mit bis zu 30 vom Hundert förderfähig.

Antragsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -.

Für Fragen zur Förderung steht die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH zur Verfügung. 

 
Sie wünschen weitere Informationen?

E-Mail: info@saena.de
Telefon: 0351 4910-3152
Telefax: 0351 4910-3155 

Näheres zur Richtlinie und zu den Anträgen unter:

www.sab.sachsen.de

 



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